NEUPATIENTEN & SERVICE
Zweitmeinung einholen
Sie haben einen Behandlungsplan erhalten und sind unsicher, ob das wirklich nötig ist? Hier kann ein zweiter fachlicher Blick zusätzliche Sicherheit geben.
Wir beraten Sie gerne unabhängig und unverbindlich.
SICHERHEIT VOR DER ENTSCHEIDUNG
Fachlicher Blick von außen
Bringen Sie einfach Ihre bisherigen Befunde und Röntgenbilder mit – wir sichten diese gemeinsam mit Ihnen und erklären die medizinischen Zusammenhänge verständlich und ohne Zeitdruck. So können Sie Ihre Entscheidung, egal ob Sie anschließend bei Ihrem bisherigen Zahnarzt bleiben oder zu uns wechseln, auf einer soliden Grundlage treffen.
Unabhängige Beratung Verständliche Aufklärung Keine Verpflichtung
SO LÄUFT ES AB
In vier Schritten zur Klarheit
Eine Zweitmeinung einzuholen ist unkompliziert und unverbindlich. So gehen wir gemeinsam vor:
Befunde mitbringen
Bringen Sie einfach Ihre bisherigen Unterlagen und Röntgenbilder mit.
Gemeinsame Sichtung
Wir schauen uns Ihre Befunde in Ruhe gemeinsam mit Ihnen an.
Verständliche Erklärung
Wir erklären die medizinischen Zusammenhänge nachvollziehbar und ohne Zeitdruck.
Ihre Entscheidung
Ob Wechsel oder Verbleib – die Entscheidung treffen allein Sie, ganz ohne Verpflichtung.
VERTRAUEN, DAS ZÄHLT
Bewertungen unserer Patientinnen und Patienten
RATGEBER
Zweitmeinung beim Zahnarzt: Wann sie sinnvoll ist und wie sie abläuft
Ein umfangreicher Behandlungsplan – etwa für Implantate, eine Wurzelbehandlung oder größeren Zahnersatz – wirft oft Fragen auf. Ist der Eingriff wirklich nötig? Gibt es Alternativen? Eine zweite fachliche Einschätzung kann dabei helfen, eine Entscheidung mit einem guten Gefühl zu treffen. Hier erklären wir, wann sich eine Zweitmeinung lohnt und wie sie bei uns abläuft.
Auf einen Blick
- Eine Zweitmeinung ist besonders vor umfangreichen oder kostenintensiven Behandlungen sinnvoll
- Bringen Sie Ihre bisherigen Befunde und Röntgenbilder einfach zum Termin mit
- Wir sichten die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen und erklären die medizinischen Zusammenhänge verständlich
- Die Entscheidung, ob Sie anschließend wechseln oder bei Ihrer bisherigen Praxis bleiben, treffen allein Sie
- Es besteht keinerlei Verpflichtung zu einer Behandlung bei uns
Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist
Nicht jeder Behandlungsvorschlag muss sofort umgesetzt werden – außer bei akuten Schmerzen oder Notfällen ist meist Zeit für eine zweite Einschätzung. Besonders empfehlenswert ist eine Zweitmeinung vor größeren oder planbaren Eingriffen wie Implantaten, umfangreichem Zahnersatz, Wurzelbehandlungen oder wenn mehrere Behandlungsoptionen zur Auswahl stehen. Auch wenn Sie sich nach einem Beratungsgespräch einfach unsicher fühlen, ist das ein guter Grund, sich eine zweite fachliche Meinung einzuholen.
Was Sie zum Termin mitbringen sollten
Damit wir uns ein vollständiges Bild machen können, helfen uns vorhandene Unterlagen Ihrer bisherigen Praxis: Röntgenbilder, der schriftliche Behandlungs- oder Kostenplan sowie eine kurze Zusammenfassung des bisherigen Befunds. Falls Sie diese Unterlagen nicht direkt zur Hand haben, sprechen Sie uns gerne an – oft lässt sich das im Vorfeld telefonisch klären.
So läuft das Gespräch bei uns ab
Im Termin nehmen wir uns Zeit, um Ihre Befunde in Ruhe mit Ihnen durchzugehen. Dr. Jens Dreißig erklärt die medizinischen Zusammenhänge verständlich und ohne Fachjargon, ordnet den vorgeschlagenen Behandlungsplan ein und zeigt auf, ob und welche Alternativen es gibt. Sie erhalten dabei eine unabhängige Einschätzung – ganz ohne Druck, sich sofort für eine Behandlung bei uns zu entscheiden.
Was eine Zweitmeinung kostet
Die Kosten einer zahnärztlichen Zweitmeinung hängen vom Umfang der Beratung und den vorliegenden Unterlagen ab. Da es sich in der Regel um eine eigenständige Beratungsleistung handelt, wird sie meist privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet. Gerne informieren wir Sie bereits bei der Terminvereinbarung über die zu erwartenden Kosten.
Und wenn Sie sich für einen Wechsel entscheiden
Nach dem Gespräch entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht. Möchten Sie zu uns wechseln, unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation – mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zum Praxiswechsel. Bevorzugen Sie Ihre bisherige Praxis, geben wir Ihnen die gewonnene Klarheit als Grundlage für das weitere Gespräch dort mit.
Häufige Fragen zur Zweitmeinung
- Muss ich meine bisherige Praxis über die Zweitmeinung informieren?
- Nein, das ist nicht erforderlich. Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen eine zweite fachliche Einschätzung einholen.
- Bin ich nach der Zweitmeinung verpflichtet, bei Ihnen behandeln zu lassen?
- Nein. Die Beratung ist unabhängig von einer späteren Behandlungsentscheidung. Ob Sie wechseln oder bei Ihrer bisherigen Praxis bleiben, entscheiden allein Sie.
- Welche Unterlagen brauche ich für den Termin?
- Hilfreich sind vorhandene Röntgenbilder, der Behandlungs- oder Kostenplan sowie eine kurze Zusammenfassung des bisherigen Befunds. Fehlen Unterlagen, sprechen wir gemeinsam, wie sich das lösen lässt.
- Wie lange dauert ein Zweitmeinungsgespräch?
- Das hängt vom Umfang des Behandlungsplans ab. In der Regel nehmen wir uns dafür ausreichend Zeit, meist zwischen 20 und 30 Minuten.
- Wird die Zweitmeinung von der Krankenkasse übernommen?
- Das ist im Einzelfall unterschiedlich und hängt von der geplanten Behandlung und Ihrer Versicherung ab. Sprechen Sie uns gerne an, wir klären die voraussichtlichen Kosten vorab mit Ihnen.
- Ist eine Zweitmeinung auch bei akuten Schmerzen sinnvoll?
- Bei akuten Beschwerden steht zunächst die schnelle Behandlung im Vordergrund. Eine Zweitmeinung eignet sich vor allem für planbare, nicht akute Behandlungsentscheidungen.
Über die Zahnarztpraxis Dr. Jens Dreißig: Dr. Jens Dreißig berät Patientinnen und Patienten unabhängig und verständlich zu ihren Behandlungsoptionen – auch dann, wenn sie sich anschließend für ihre bisherige Praxis entscheiden.
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Zahnarztpraxis Dr. Jens Dreißig · Dinkelsbühl
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